Markenrechtliche EntscheidungenDie nachfolgenden Entscheidungen zum Marken- und Kennzeichenrecht dienen der allgemeinen Information; sie sind nicht auf andere Einzelfälle ohne weiteres übertragbar. Es handelt sich dabei um eine Auswahl von Entscheidungen mit dem Schwerpunkt der Eintragbarkeit von Zeichen bzw. zu absoluten Schutzhindernissen. Bitte beachten Sie, dass grds. die europäische Eintragungspraxis etwas grosszügiger erscheint, als die des deutschen Amtes. Allerdings haben Entscheidungen des europäischen Amtes (HABM) mit einer weitaus grösseren Wahrscheinlichkeit im Rechtszug Bestand, als die des deutschen Amtes. Zudem existieren in der europäischen Rechtsprechung im Lichte ihrer kurzen Existenz auch solche Entscheidungen, die heute quasi nicht wiederholt würden (z.B. die EuGH-Entscheidung zu BabyDry wird von den europäischen Gerichten nicht mehr zitiert und gleichsam ignoriert): |